Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung in Deutschland, die die Honorare für Planungs- und Bauleistungen im Bereich der Architektur und Ingenieurwesen regelt. Sie wurde entwickelt, um eine angemessene und transparente Vergütung für diese Berufsgruppen sicherzustellen.

Die HOAI legt die Mindest- und Höchstsätze für die Honorare der Architekten und Ingenieure fest, basierend auf verschiedenen Kriterien wie dem Umfang der Leistung, der Komplexität des Projekts, der Verantwortung und Haftung des Planers sowie der Honorarzone, in der das Projekt eingestuft wird. Sie enthält auch Regelungen zur Leistungsphasen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen.

Die HOAI gilt für eine Vielzahl von Bauprojekten, einschließlich Neubauten, Umbauten, Sanierungen und Infrastrukturprojekten. Sie regelt jedoch nicht nur die Honorare, sondern auch die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Auftraggebern und den Planern. Die HOAI legt fest, welche Leistungen von den Planern erbracht werden müssen und in welchem Umfang sie für diese Leistungen haften.

Es ist wichtig zu beachten, dass die HOAI regelmäßig aktualisiert wird, um den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen in der Baubranche gerecht zu werden. Änderungen und Aktualisierungen der HOAI werden von den zuständigen Behörden vorgenommen und sind für Architekten, Ingenieure und Auftraggeber bindend.

Die HOAI spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer fairen Vergütung für Architekten und Ingenieure und bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Planung und Durchführung von Bauprojekten. Sie schafft Transparenz und Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Baubranche und trägt so zur Professionalisierung und Weiterentwicklung des Baugewerbes bei.

Leistungsspektrum der HOAI

  1. Grundlagenermittlung: Erfassung der Anforderungen und Rahmenbedingungen des Projekts.
  2. Vorplanung: Entwicklung erster konzeptioneller Lösungen, Erstellung von Skizzen und Entwurfsvarianten.
  3. Entwurfsplanung: Ausarbeitung des endgültigen Entwurfs mit konkreten Plänen und Zeichnungen.
  4. Genehmigungsplanung: Erstellung der vollständigen Unterlagen für die Baugenehmigung.
  5. Ausführungsplanung: Detaillierte Planung aller technischen und konstruktiven Details für die Ausführung.
  6. Vorbereitung der Vergabe: Zusammenstellung der Unterlagen für die Ausschreibung der Bauleistungen.
  7. Mitwirkung bei der Vergabe: Unterstützung bei der Angebotsauswertung und der Vergabe der Bauleistungen.
  8. Objektüberwachung: Bauüberwachung und Kontrolle der Bauausführung in Bezug auf Qualität, Termine und Kosten.
  9. Objektbetreuung und Dokumentation: Unterstützung bei der Abnahme des Bauwerks, Mängelfeststellung und Dokumentation.

Die HOAI definiert auch Leistungsbilder für bestimmte Fachbereiche wie Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (z.B. Elektro- und Sanitärplanung) oder Landschaftsarchitektur. Diese Fachbereiche haben spezifische Anforderungen und Leistungsphasen, die in der entsprechenden Fachrichtlinie der HOAI festgelegt sind.

Leistungsumfang

Kostengruppe 440

Die Kostengruppe 440 in der Baubranche bezieht sich auf die „Elektro- und Informationstechnische Anlagen“ eines Bauwerks.
Sie umfasst alle Kosten, die mit der Installation und dem Betrieb elektrischer und informationstechnischer Systeme in einem Gebäude verbunden sind.
Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Elektroinstallation, Beleuchtungsanlagen, Sicherheits- und Kommunikationssysteme, Daten- und Netzwerkverkabelung, Gebäudeautomation, Blitzschutzanlagen und andere elektrische Anlagen.

Kostengruppe 450

Die Kostengruppe 450 bezieht sich auf die „Baunebenkosten“ eines Bauvorhabens. Sie umfasst alle Kosten, die neben den reinen Baukosten anfallen und nicht unmittelbar mit der Errichtung des Gebäudes verbunden sind. Baunebenkosten sind in der Regel nicht direkt an die Bauausführung gebunden, sondern entstehen während des Planungs- und Bauprozesses sowie nach Fertigstellung des Gebäudes.

Kostengruppe 460

Die Kostengruppe 460 bezieht sich auf die „Außenanlagen“ eines Bauvorhabens. Sie umfasst alle Kosten für die Gestaltung und Errichtung der Außenbereiche eines Gebäudes oder einer Baumaßnahme. Hierzu gehören beispielsweise die Gestaltung von Grünflächen, Wege und Plätze, Zufahrten, Parkplätze, Spiel- und Sportanlagen sowie die Errichtung von Einfriedungen und Beleuchtung.

Kostengruppe 470

In der Kostengruppe 470 werden die „Gebäudeautomation“ oder auch „Gebäudetechnik“ erfasst. Diese Kostengruppe umfasst alle Kosten für die Planung, Installation, Programmierung und Inbetriebnahme von automatisierten Systemen zur Steuerung und Überwachung der technischen Anlagen in einem Gebäude.

Kostengruppe 480

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Zertifizierungen zusätzlich Verlinkung zu Zertifizierungen

  • Qualitätsmanagementsystem ISO 9001
  • Fachplaner für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
  • Fachplaner für Sprachalarmierungsanlagen nach DIN 14675
  • Fachplaner für Lichtrufanlagen nach DIN VDE 0843

Leistungsbereiche

  • Medizinische Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Denkmalschutz

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Auftraggeber:
Planung:
Bauzeit:
Kosten Elektro:
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